Beitragsordnung

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(1) Die Höhe der Mindestbeiträge* pro Jahr richtet sich innerhalb der Fachgruppe nach der Anzahl der Beschäftigten**:

Beschäftigte 1-3 4-20 ab 21

 

Fachgruppe 1

25.- 50.- 100.-

Fachgruppe 2

25.-

50.-

100.-

Fachgruppe 3

25.-

50.-

100.-

Fachgruppe 4

5.-

50.-

100.-

Fachgruppe 5

5.-  

5.-

 

5.-

Fachgruppe 6

5.-  

5.-

 

5.-

* weitere Bemessungsgrundlagen können sein: Betriebsgröße, Art des Betriebes, Anzahl der Niederlassungen

**Zu den Beschäftigten zählen alle im Betrieb tätigen Personen, einschließlich der/die Betriebsinhaber/in, Teilzeitkräfte und Auszubildende.

(2) Berechnet wird der durchschnittliche jährliche Beschäftigungsstand.

Bei Erwerb der Mitgliedschaft wird der für das laufende Jahr zu zahlende Beitrag ab dem folgenden Monat berechnet nach der Formel:
Anzahl der verbleibenden Monate im laufenden Jahr x 1/12 Jahresbeitrag.

(3) Der Jahresbeitrag wird per Lastschrift eingezogen. Dazu ist für Waging Bewegt e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Der Beitrag wird
a)    innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb der Mitgliedschaft
b)    ansonsten zu 31.Januar erhoben.
Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht.

(4) Existenzgründer, die bis zum 30.6. des Jahres beitreten, zahlen im laufenden Jahr keine Beiträge.
Existenzgründer, die nach dem 1.7. des Jahres beitreten, zahlen im Restjahr und im darauf folgenden Jahr keine Beträge.
Als Existenzgründer gelten Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Aufnahme Ihrer Gewerbetätigkeit dem Verein beitreten.

(5) Die Beitragsordnung gilt analog für fördernde Mitlieder.

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